Engagiert, erfahren, effektiv

Über unsere Kanzlei

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten. Unsere Schwerpunkte liegen im Immobilienrecht, im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Dabei haben wir immer auch die steuerlichen Aspekte im Fokus, die für eine wirtschaftliche Planung und Gestaltung unverzichtbar sind.
Soweit außergerichtliche Lösungen nicht erreichbar sind, führen wir die notwendigen Rechtsstreitigkeiten regional und überregional. Zu unseren Klienten gehören eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, Vermieter, Hausverwaltungen, Hochschulen und private Mandanten, von denen viele über Generationen hinweg unsere umfassende Tätigkeit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten schätzen. Wir vertreten engagiert und umfassend Ihre Interessen vor Gerichten und Behörden, beraten Sie zielgerichtet außergerichtlich und gestalten und verhandeln für Sie Verträge.

Notariat

Das Notariat stellt im Wege der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege die Betreuung und Beratung insbesondere für Gestaltungen im Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Ehevertragsrecht bereit. Auch dort hat die seit den 50er Jahren bestehende notarielle Tätigkeit in unserer Kanzlei zunehmend die Bedeutung der Verzahnung der rechtlichen Optionen mit den steuerlichen Aspekten zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele des Mandanten belegt.
Der Notar sucht regelmäßig den Kontakt zum Steuerberater des Mandanten, wenn dies erforderlich ist. Gegebenenfalls stellt er auch die Verbindung mit erfahrenen Steuerberatern her.

Geschichte

Unsere Kanzlei am Theodor-Heuss-Platz ist ein Zusammenschluss der seit 1965 in Berlin-Charlottenburg ansässigen Rechtsanwalts- und Notarsozietät Leyke & Borck und den Fachanwälten Michael Determann und Dr. Natalie Rudroff, die viele Jahre in der Kanzlei Eilbrecht Rechtsanwälte Notare am Kurfürstendamm tätig waren. Die Kanzlei Leyke & Borck wurde von Dr. Kurt Leyke gegründet und hatte ihren Sitz seit Beginn der 50er Jahre in der Bleibtreustraße 15/16 in Berlin-Charlottenburg. Seit 1989 befindet sie sich in verkehrsgünstiger Lage in der Heerstraße 2 am Theodor-Heuss-Platz in Berlin-Charlottenburg (Westend).

Partner

Andreas Borck

Zulassung als Rechtsanwalt seit 1989
Zulassung als Notar seit 1996

info@rechtsanwaelte-westend.de

Rechtsanwalt und Notar Andreas Borck ist überwiegend im Notariat tätig.
Seine Schwerpunkte in der anwaltlichen Tätigkeit liegen in der allgemeinen Vertragsberatung, im Immobilien- und Erbrecht, wobei er in diesem Bereich auch Prozessmandate übernimmt. Er verfügt durch jahrelange praktische Erfahrung über umfassende Kenntnisse im privaten Baurecht, Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie im Arbeitsrecht, in dem er u. a. eine große Berliner Universität neben der allgemeinen Vertragsberatung vor allem im Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes vertritt.

Im Beratungsbereich – insbesondere auch in seiner Tätigkeit als Notar – legt Herr Borck besonderen Wert auf die steuerliche Optimierung der zivilrechtlichen Gestaltungen. Er hat dazu im Laufe von mehr als dreißig Berufsjahren, davon fast 25 Jahre als Notar, eigene Kenntnisse für die Gestaltung erworben. Eine wirtschaftlich optimale Beratung ist allerdings nur unter Einbeziehung der Steuerberater der Mandanten möglich. Soweit dies gewünscht wird, zieht Herr Borck regelmäßig zwei mittelständische Steuerberatungskanzleien hinzu, was insbesondere bei der vorausschauenden Vermögensplanung im Bereich des Familien-, Gesellschafts- und Erbrechtes und der Gestaltung von Immobilien- und Unternehmensübertragungen im Bereich des Asset- und des Share-Deals von besonderer Bedeutung ist.

Die notarielle Tätigkeit von Notar Borck erstreckt sich insbesondere auf Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge, die Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten und Eheverträgen sowie die Beratung bei der Gründung von Gesellschaften und die Begleitung der Gesellschaften im rechtlichen Rahmen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des Notars Andreas Borck liegt in der Gestaltung und Begleitung von Bauträgerverträgen. Er nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen insbesondere auch in diesem Bereich teil. Er ist Mitglied in der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung und beim Deutschen Anwaltverein.

Als Rechtsanwalt betreut er seit Jahrzehnten eine Berliner Universität vor allem im Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt und Notar Andreas Borck ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.


Michael Determann

Zulassung als Rechtsanwalt seit 1999
Zulassung als Notar seit 2020
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006

determann@rechtsanwaelte-westend.de

Als Rechtsanwalt ist Michael Determann ist nahezu ausschließlich in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Im Mietrecht betreut Rechtsanwalt Determann Vermieter und Hausverwaltungen vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses. Dabei ist er bei der Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der sich ständig ändernden obergerichtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung (beispielsweise zum Berliner Mietendeckel, zur Mietpreisbremse, Modernisierung und zur Übertragung von Betriebskosten und Schönheitsreparaturen) ebenso tätig wie im Mietprozess. Der hohe Spezialisierungsgrad und die Vielzahl der vor allen Berliner Zivilgerichten geführten Prozesse ermöglichen die effektive Durchsetzung der Ansprüche der Mandanten.

Rechtsanwalt Determann ist ferner im Wohnungseigentumsrecht tätig. Dieses Rechtsgebiet ist in besonderem Maße von der Rechtsprechung geprägt, so dass eine besondere Spezialisierung und Kenntnis der Rechtsprechung erforderlich ist. Schwerpunkt der Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht ist die Prozessführung vor dem WEG-Gericht: Titulierung und Beitreibung von Wohngeldforderungen, Beschlussanfechtungsklagen, Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander und zwischen Eigentümern und dem Verwalter.

Im Bauträgerrecht ist Rechtsanwalt Determann für Bauträger und Erwerber tätig zur Durchsetzung bzw. Abwehr aller Ansprüche, die sich aus dem Bauträgervertrag ergeben, insbesondere: Zahlungsansprüche des Bauträgers gegen den Erwerber, Erfüllungsansprüche des Erwerbers gegen den Bauträger, Haftung und Gewährleistung von Bauträgern gegenüber Erwerbern, Übertragung der individuellen Rechte der Erwerber auf die Wohnungseigentümergemeinschaft (Vergemeinschaftung).

Als Notar steht er Ihnen für alle gesetzlichen Leistungen des Notars zur Verfügung, beispielsweise im Immobilienrecht (unter anderem Beurkundung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen und Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, Aufteilung in Wohnungseigentum, Überlassungsverträge, Bestellung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten), im Gesellschaftsrecht (unter anderem Gründung einer Gesellschaft, Verkauf und Abtretung von Geschäftsanteilen, Handelsregisteranmeldungen), im Erbrecht (unter anderem Erbverträge und Testamente, Erbscheinsanträge, Nachlassauseinandersetzung, Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen, Erbteilsveräußerungen) und im Familienrecht (unter anderem Eheverträge, Partnerschaftsverträge).

Rechtsanwalt und Notar Michael Determann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.


Dr. Natalie Rudroff

Zulassung als Rechtsanwältin seit 1997
Fachanwältin für Familienrecht seit 2011
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2018

rudroff@rechtsanwaelte-westend.de

Rechtsanwältin Dr. Natalie Rudroff war zwischen 1997 und 2010 Teil der Kanzlei Leyke & Borck und hat in dieser Zeit erfolgreich insbesondere im Familienrecht, Arbeitsrecht und Baurecht gerichtlich und außergerichtlich gearbeitet. Sie betreut bis heute diese Rechtsgebiete, ist seit 2010 schwerpunktmäßig im Wohnraummietrecht und im Familienrecht tätig. In all diesen Rechtsgebieten verfügt sie über eine langjährige Praxiserfahrung sowohl im Beratungs- als auch im Prozessbereich.

Im Wohnraummietrecht betreut Rechtsanwältin Dr. Rudroff vornehmlich Vermieter und Hausverwaltungen in allen Stadien des Mietverhältnisses vom Abschluss des Mietvertrages über alle im laufenden Mietverhältnis auftretenden Fragestellungen (Mieterhöhungen, Modernisierungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Mietminderungen) bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses.

Im Familienrecht vertritt Rechtsanwältin Dr. Rudroff außergerichtlich und gerichtlich in allen mit der Eheschließung, der Eintragung der Lebenspartnerschaft, der Trennung, der Ehescheidung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft auftretenden rechtlichen Fragestellungen. Dies beinhaltet die Ausarbeitung und Prüfung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen ebenso wie die Beratung und Vertretung beim Versorgungsausgleich sowie bei Vermögensauseinandersetzungen und Grundstücksregelungen im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Des weiteren betreut Rechtsanwältin Dr. Rudroff bei der Geltendmachung und Abwehr von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer familienrechtlichen Tätigkeit bildet die Prüfung und Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen sowie die Klärung von Fragen zum Umgangsrecht.

Rechtsanwaltskammer Berlin

Kontakt

Hier finden Sie uns

Borck Determann Rudroff

Rechtsanwälte & Notare

Heerstraße 2
14052 Berlin-Charlottenburg
(Am Theodor-Heuss-Platz)

Tel.: (030) 3000 700
Fax: (030) 3000 7029

E-Mail: info@rechtsanwaelte-westend.de

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